Die Eingliederungshilfe für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz ermöglicht es, die Musiktherapie zu 100% finanziert zu bekommen. Wenn dies für Sie nicht zutrifft, kann ein Teil der Kosten über meine Heilpraktikerausbildung beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.